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Die häufigsten Vorurteile, Zweifel und Bedenken zu Erneuerbaren-Energien-Anlagen

und Solar-Batteriespeichersystemen

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Zweifel, Bedenken und Vorurteile umgeben uns laufend. Oftmals basieren diese Vorurteile jedoch schlichtweg auf Unwissenheit und Nicht-Hinterfragung von allgemeinen Behauptungen anderer.

 

Wäre es nicht wünschenswert, wenn wir unsere Meinungen und Entscheidungen anhand nachvollziehbarer Fakten anstatt aufgrund ungeprüfter Meinungen Dritter treffen würden? Wir haben Ihnen hier einmal die in den letzten Jahren am häufigsten aufgetretenen Argumente gegen die Erneuerbaren zusammen getragen und faktenbasierte Antworten dazu gegeben. Wir hoffen, dass wir hiermit zu mehr Offenheit gegenüber "Erneuerbaren" beitragen können.

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1. Vorurteil:

"Eine Umstellung auf Erneuerbare Energien ist viel zu teuer und kostet weltweit Millionen Jobs."

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Hat den mal jemand nachgerechnet? Ja! Die im Jahr 2009 von über 75 Staaten gegründete internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) mit aktuell 160 Staaten und der Europäischen Union als Mitglieder, hat am 21.04.2020 ihren Report veröffentlicht, in welchem sie verschiedene Szenarien der globalen Energieversorgung bis 2050 simuliert. Darunter ein Szenario mit globaler Komplettumstellung auf Erneuerbare Energien, welches den Gegenern der Erneuerbaren wohl nicht so schmecken wird, mit folgenden globalen Ergebnissen:

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  • 100 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze

  • deutlich höheres Welt-Bruttoinlandsprodukt

  • 45 Billionen US-Dollar Investitionskosten stehen 62 Billionen US-Dollar Kostenersparnis gegenüber

  • Klimaziele erreicht, bessere Luft und Gesundheit für alle

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2. Vorurteil:

"Schuld an unseren hohen Strompreisen haben die Erneuerbaren-Energien-Anlagen

mit ihren hohen Förderungen."      

 

So denken viele Menschen in Deutschland. Nicht verwunderlich, da in den Jahren seit Einführung die EEG-Umlage, die dafür verantwortlich gemacht wird, fast immer gestiegen ist und dies jeder Stromkunde auch auf seiner Stromrechnung ablesen kann. Die Presseleute und die Lobbyisten der fossilen Energieträger vergessen seit Jahren nicht, uns laufend darauf hinzuweisen. Aber jeder weiß doch (oder sollte wissen), dass auch Atom-, Gas- und Kohlekraftwerke seit Jahrzehnten vom Staat - also von uns allen - subventioniert werden. Nur in welcher Höhe? Und warum wird das eigentlich nicht so transparent auf unserer Stromrechnung ausgewiesen? Sind die "Erneuerbaren" im Vergleich zu den "Fossilen" wirklich teurer für uns alle? Das sind die richtigen Fragen, die uns alle beschäftigen sollten, anstatt blindlings Meinungsmache in den Medien und an Stammtischen zu folgen. Schauen wir uns also mal die "Gegenseite" an.

 

Wir haben Ihnen hier einige Beiträge zusammen gestellt, die positiv ernüchternd für Viele sein dürften und uns allen Mut machen sollten, endlich loszulegen mit der "privaten Energiewende von unten", wenn schon seitens der Politik seit Jahrzehnten zu wenig gemacht wird, um unseren Lebensraum und den unserer Kinder zu erhalten. 

Studie staatliche Subventionen.JPG

Fossile: 674 Mrd.

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Erneuerbare: 146 Mrd.

 

Bei Kraftwerken mit fossilen Brennstoffen kommen noch "externe Kosten" aufgrund Umwelt-, Gesundheits- und Klimaschäden hinzu, die wir alle in Form von höheren Steuerlasten und höheren Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung schon imm erbezahlt haben und die zukünftig weiter steigen werden, wenn keine Energiewende kommt. Allein die Kosten durch Luftverschmutzung in Deutschland aufgrund der Nutzung fossiler Energieträger betragen 140 Milliarden US-Dollar - pro Jahr! Hinzu kommen noch gar nicht kalkulierbare Risiken und Kosten durch die Atommüll-Endlagerung.

 

So würden unsere Strompreise aussehen, wenn die Subventionen und externen Kosten der "Fossilen" ebenfalls transparent dargestellt und klar zugeordnet würden, wie es mit den Erneuerbaren mit der EEG-Umlage passiert:

Studie staatliche Subventionen2.JPG

Erneuerbare kosten uns weniger als Konventionelle / Fossile!

 

Steigt die EEG-Umlage weiter?

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Die EEG-Umlage ist bereits 2018 auf 6,79 Cent und 2019 auf 6,405 Cent gefallen. Laut Studie der "Agora Energiewende" aus 08.2019 wird die EEG-Umlage bis 2020 minimal steigen wegen vieler neuer Offshore-Windkraftparks und ab dann voraussichtlich Jahr für Jahr dauerhaft etwas sinken. Der Grund ist einfach: es fallen ab 2021 die ersten sehr alten und hoch geförderten EEG-Anlagen aus der Förderung und senken damit die Last des EEG-Kontos. Dieser Trend wird sich jedes Jahr verstärken, und da die neuen EEG-Anlagen nur noch eine geringe EEG-Förderung haben und sich langsam dem Börsenpreis annähern ist ein starker Anstieg der EEG-Umlage nicht zu erwarten.

Aufgrund des steigenden Börsenstrompreises werden Erneuerbare-Energien-Anlagen 2020 höhere Erlöse am Strommarkt erzielen. Dementsprechend sinken die Förderkosten für die Anlagen. „Wir konnten im ersten Halbjahr sehr gut sehen, wie ein steigender CO² - Preis dazu führt, dass klimaschädliche Kohlekraftwerke aus dem Markt gedrängt werden. Gleichzeitig entstehen erste Solarprojekte, die völlig außerhalb des EEG gebaut werden. Ab einem CO² - Preis von 50 Euro bekommen wir eine weitgehend selbst tragende Energiewende, weg von Kohle hin zu Erneuerbaren Energien“, sagt Dr. Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende.

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Aktualisierung im September 2020 durch neue Studie der FÖS: Atomkraft kostete uns bislang 1 Billion Euro

 

3. Vorurteil:

"Photovoltaik-Anlagen mit Solar-Batteriespeicher rechnen sich nicht"

 

Die wirtschaftlichen Betrachtung solcher Anlagen interessiert die meisten Leute primär. Kein Wunder, da in der langen Vergangenheit PV-Anlagen nur unter einem Motto verkauft wurden: Geld verdienen mit hoher Rendite! Nur jetzt geht es um unseren Planeten, unsere Existenz und um saubere Energie-Selbstversorgung statt den Strom zu "verschachern".

Aber keine Sorge ... auch diese Anlagen rechnen sich, sonst würden in Deutschland nicht über 6.000 PV-Anlagen pro Monat neu gebaut werden (Durchschnitt 2020). Über die Hälfte davon mit Solarbatterien.

Die richtige Frage zu dem oben genannten Vorbehalt sollte heißen:

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Welche konkreten wirtschaftlichen Voraussetzungen muss eine solche Anlage erfüllen damit es sich für Sie persönlich rechnet und sie diese kaufen würden?

 

Hier sollten von Ihnen konkrete Vorstellungen zu monatlicher Ersparnis, zu Erträgen, zur monatlichen Liquidität, einer Amortisationszeit oder einer Renditekennzahl kommen. Nicht jeder hat nun mal dieselbe Erwartung. Ob sich eine solche Anlage nach Ihren Maßstäben für Sie rechnet, können Sie in unserem Quick innerhalb von 15 Minuten erfahren. Rufen Sie uns einfach.

4. Vorurteil:

"Batteriespeicher sind noch zu teuer. Ich kaufe diesen später bei gefallenen Preisen nach.“

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Klar. Da haben wir es wieder: Wirtschaftlichkeit muss gegeben sein, wenn man PV-Anlage oder Batteriespeicher hört. Sonst kauft keiner. Irren sich also monatlich weit über 3.000 Deutsche, die zu Ihrer neuen PV-Anlage auch einen Batteriespeicher kaufen oder sind das alles "Ökos"?

Eines lässt sich feststellen: Die Wirtschaftlichkeit eines hoch bezahlten Speichers, der nur ein- und ausspeichert, allein betrachtet, wird in den häufigsten Fällen für Amortisationszeiten um 20 Jahre bedeuten, was für die meisten unrentabel bedeutet.

Anders hingegen kann es bei einer zeitgleichen Anschaffung mit einer PV-Anlage aussehen, wenn der Speicher passend dimensioniert wird, nicht zu teuer gekauft wird und ggf. zusammen mit der PV-Anlage  Zusatzerlöse aus Flexibilitätsvermarktungen erzielt.

Auch hier sollten Sie sich die Frage stellen:

 

Welche konkreten wirtschaftlichen Voraussetzungen muss ein Stromspeicher bzw. eine Gesamtanlage erfüllen damit es sich für Sie persönlich rechnet und sie diese kaufen würden?

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Übrigens:

Die Preise für Batteriespeichersysteme im Heimbereich sind von 2013 bis 2018 um etwa 50% gefallen und 2019 und 2020 gleich geblieben, was auf eine gewisse Bodenbildung rückschließen lassen könnte und man vermuten könnte, dass weiter starke Preissenkungen nicht zu erwarten sind.
 

Gefallene Speicherpreise.png

Wer auf fallende Batteriespeichsystempreise wartet, könnte also ggf. enttäuscht werden und verliert durch diese abwartende Haltung eventuell mehr als wenn er den Batteriespeicher jetzt schon gleich zusammen mit der PV-Anlage kauft.

 

Hier ein Rechenbeispiel, wenn man davon ausgeht, dass sich der Preis für einen 10 kWh großen Batteriespeicher um weitere 20% (z.B. 2.000 €) in den nächsten drei Jahren verringern würde. Folgende finanzielle Nachteile ergeben sich dabei (Annahmewerte):

 

    1.520 €   verlorene Mwst.-Erstattung (Steuererstattung ist bei Speicher-Nachrüstungen nicht möglich)

+  1.200 €   verlorene Stromkostenersparnis, da 3 Jahre keine Batterienutzung (z.B. 2.000 kWh x 0,20 € X 3 Jahre)

+     300 €   ggf. entgangene Erlöse aus Flexibiliätsvermarktung

​=  3.020 €   eventueller finanzieller Nachteil gegenüber z.B. 2.000 € Kaufpreisersparnis in 3 Jahren

5. Vorurteil:

„Batteriespeicher sind technisch noch nicht ausgereift“

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Kaum einer möchte Versuchskaninchen für neue Technik sein, die nicht ganz billig ist. Wir übrigens auch nicht, deswegen empfehlen wir auch keine Produkte neuer, unerfahrener Hersteller.

Um Ihnen dabei zu helfen einzuschätzen, ob ein technisches Produkt - wie ein stationäres PV-Batteriespeichersystem - ausgereift ist, ermutigen wir Sie, sich selbst diese Frage zu stellen und in Ruhe zu beantworten bevor Sie weiterlesen:

 

Nach wie vielen Jahren bzw. nach wie vielen installierten Batteriespeichern hätten Sie das gute Gefühl, dass diese Technik ausgereift ist?

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Entwicklung Speicherzubau in D.JPG

Zu den Fakten:

Die Bleibatterie wurde vor über 100 Jahren erfunden und befindet sich noch heute millionfach in Standardanwendungen im Auto und in der Industrie. Die erste Lithium-Ionen-Batterie gab es erstmals 1991 im Camcorder von Sony und hat sich seitdem in ca. 30 verschiedenen Lithium-Ionen-Batterietypen weiterentwickelt. Im Elektro-Auto und im Heim-Batteriespeichersystem hat sich die Lithium-Ionen-Technologie etabliert.

 

Von etwa 2010 bis Ende 2019 wurden allein in Deutschland über 200.000 Heim-Batteriespeicher installiert mit jährlich stark steigender Tendenz. In Japan gibt es bereits mehr Stromspeicher und Länder wie Italien, USA und Australien holen stark auf.

 

Hersteller-Pioniere in diesem Segment gibt es in Deutschland seit mittlerweile über 10 Jahren.

 

Entscheiden Sie selbst, ob Ihnen das ein gutes Gefühl für eine "ausgereifte Technik" gibt. Denn eines ist auch hier so sicher wie in der Automobilindustrie: Rückrufe bzw. Reparaturen wird es bei allen technischen Geräten immer mal wieder geben.


​6. Vorurteil:

„Das Speichersystem hält niemals 10 Jahre oder länger, weil keine Batterie so lange hält“

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Würde sich Ihre Meinung ändern, wenn Ihnen erfahrene deutsche Hersteller schriftlich garantieren, dass deren moderne Lithium-Ionen-Batterie mehr als 10.000 Mal be- und entladen werden kann und die Batteriekapazität nach 10 Jahren immer noch mindestens 80% beträgt?

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Im Heimbereich werden an PV-Anlagen gekoppelte Batteriespeicher in Deutschland etwa 180 bis 230 Mal pro Jahr voll be- und entladen (= eine Vollladezyklus).

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Ausgelegt sind bestimmte Batterietypen für bis zu 20 Jahre Anwendungszeit im Solarbetrieb, sofern Sie nicht zu hohen Temperaturen ausgesetzt und schonend beladen werden. Wenn die Batteriemodule dem Lebensende näherkommen, kann man sie einfach dem bestehenden Speichersystemgehäuse entnehmen, kostenlos dem Hersteller zurückgeben  und neue einsetzen lassen. So werden Folgekosten minimiert und die System-Lebensdauer weiter verlängern.

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In einigen wenigen Batteriespeichersystemen befinden sich Batteriemodule mit integrierten Lithium-Eisenphosphat-Zellen, kurz "LFP" genannt, die die wir favorisieren. Sie haben nachweislich eine der höchsten Zyklenfestigkeiten (Lebensdauer), sind sicherer als andere Lithium-Ionen-Zellarten und haben die beste Ökobilanz. Viele Hersteller verwenden aus Kostengründen NMC- oder NCA-Batteriezellen in Ihren Heimspeichersystemen, die in Praxistests weniger gut abschneiden, dafür aber oftmals preisgünstiger den Kunden angeboten werden können.

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Eine hierzu aussagekräftige Batteriespeicher-Studie stammt aus April 2018 und wurde von der VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erstellt. Hier ein Auszug davon:

Li-Speicher mit verschiedenen Kathoden.J
Li-Speicher mit verschiedenen Kathoden2.

                              

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Rein rechnerisch bedeuten also z.B. 8.000 Hersteller garantierte Vollladezyklen eine maximale Batterielebensdauer von 34,8 Jahren, wenn die Solarbatterie in einem Privathaushalt pro Jahr 230 Mal be- und entladen wird. Allerdings wirkt dieser zyklischen Lebensdauer die sogenannte kalendarische Lebensdauer (chemische Alterung mit Kapazitätsverlust) entgegen, sodass die Experten-Schätzungen bei maximal 20 Jahren Lebensdauer bei hochwertigen Zellchemien wie Lithium-Eisenphosphat liegen, da diese weniger stark altern (Kapazität verlieren). Die Hersteller geben neben der Zyklengarantie i.d.R. meist 10 Jahre Garantie auf die Kapazität i.H.v. mindestens 80%.

 

ACHTUNG: Bei Solarbatterie-Herstellern, die NMC- oder NCA-Batterien verwenden und mehr als 2.500 Ladezyklen garantieren, diese Garantie aber auf 10 Jahre einschränken, sollte man aufpassen, da diese Batterien voraussichtlich nicht viel länger als 10 Jahre halten werden. Einfache Beispielrechnung hierzu für die Anwendung im Wohnhaus als Solarbatterie: 230 Ladezyklen x 10 Jahre = 2.300 gesamte Ladezyklen. Das zyklische Lebensende dieser Zellenarten wird voraussichtlich nach 10 Jahren erreicht.

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Die Zellchemie allein sorgt allerdings nicht für 100% Sicherheit im Betrieb, sondern letztlich deren sichere Verpackung in einer Zelle, die wiederum meist hundertfach in einem separat elektronisch und mechanisch gesichertem Batteriemodul sitzt und übergeordnet noch von einem BMS (Batteriemanagementsystem) rund um Uhr u.a. auf Temperatur und Zellspannung lokal und online fern überwacht und bei kritischen Messwertem automatisch abgeschaltet wird. Sollten aber übergeordneten Sicherungssysteme einmal ausfallen oder ein interner Kurzschluss in einer Zelle z.B. aufgrund von Unreinheiten während der Zellproduktion entstehen, so können Besitzer von Batteriesspeichersystemen mit Lithium-Eisenphosphat-Zellen neben der zu erwartenden deutlich längeren Akku-Lebensdauer auch beruhigter schlafen.

 

7. Vorurteil:

„Die Ökobilanz von Lithium-Batterien ist sehr schlecht und relativiert die „grüne“ Anlage“

 

Wäre ein Batteriespeicher mit einer Ökobilanz von unter einem Jahr eine kaufbare Batterie?

 

In PV-Anwendungen liegt die Ökobilanz einer standardmäßigen im Privathaushalt installierten Lithium-Ionen-Batterie mit 7,5 kWh Kapazität bei deutlich unter einem Jahr. Das belegt der Forscher, Professor Pettinger, in seiner Studie aus 2017.

Die Ökobilanz von Batteriespeichern mit Lithium-Eisenphosphat (LFP)-Zelltechnologie mit grundsätzlich öfter be- und entladbaren Zellen dürfte dabei noch besser ausfallen (siehe oben unter "5. Vorurteil").

Ökobilanz_Grafil_Li-Ion.png

Quelle: www.sonnewindwaerme.de

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Weitere Informationen zur Ökobilanz finden Sie hier.

 

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8. Vorurteil:

„Der Aufwand mit den ganzen Meldungen ans Finanzamt, dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur ist mir zu hoch“

 

Dazu haben wir gute Neuigkeiten für Sie und Sie die Wahl:

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  1. Wir und unsere regionalen Solar-Fachbetrieb kennen uns aus und erledigen für Sie das Ausfüllen der Anmeldungen beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur, sodass Sie hierzu keinen spürbaren Aufwand haben.

  2. Wenn Sie die gesamte Anlage privat ohne Verkauf Ihres Überschussstroms ins öffentliche Netz betreiben, dann haben Sie nichts mit laufenden Meldungen ans Finanzamt zu tun, bedeutet aber, dass Sie keine 19% Mehrwertsteuererstattung vom Anlagenkaufpreis vom Finanzamt erstattet bekommen. Zudem verzichten Sie in dem Fall i.d.R. auf einige tausend Euro EEG-Einspeisevergütung.

  3. Wenn Sie diesen "Verlust" nicht haben möchten, müssen Sie die Anlage gewerblich als Unternehmer betreiben und sind gesetzlich verpflichtet, die anfangs monatlich – nach einem vollen Betriebskalenderjahr nur noch jährlich – anfallende Steuererklärung zu machen. Dafür beauftragen Sie entweder dauerhaft einen Steuerberater oder machen es z.B. im 2. Jahr nach Steuerberatervorlage selbst. Hierfür gibt es auch im Internet zahlreiche Muster-Vorlagen und auch das dafür vorhandene Elster-Programm der Finanzämter ist einfach online zu bedienen. Der Aufwand für Sie beträgt dafür pro Jahr etwa 30-60 Minuten, und nach 5 vollen Betriebsjahren können Sie in die Kleinunternehmer-Regelung wechseln, was Ihnen die Umsatzsteuererklärung und auch Umsatzsteuerabführungen auf den Eigenverbrauch für die Zukunft erspart. Der umgerechnete Stundenlohn für diesen geringen Jahresaufwand ist sehr hoch, weswegen die meisten Anlagenbetreiber diese Variante wählen.

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Informationen zum Thema Steuern finden Sie hier.

 

 

​​9. Vorurteil :

„Wenn ich Rentner bin, dann muss ich wegen meiner gewerblichen PV-Tätigkeit mehr Krankenkassenbeiträge zahlen“

 

Das hängt einerseits davon ab, ob Ihre PV-Anlage überhaupt einen Gewinn im Sinne der steuerlichen Gewinnermittlung abwirft und zudem, wie Sie krankenversichert sind: gesetzlich freiwillig oder pflichtversichert oder privat krankenversichert.

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  • PKV: hier erhöht sich für Sie gar nichts, da die Beiträge in der PKV unabhängig vom Einkommen sind

  • GKV (pflichtversichert – Stand: 2019): Hier bemisst sich der KV-Beitrag grundsätzlich aus Ihren gesamten Einnahmen, die Sie der KV mitteilen müssen. Dazu zählen auch etwaige Gewinne oder Verluste aus PV-Anlagenbetrieb (Gewerbebetrieb). Da aber steuerliche Gewinne bei PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern aufgrund der steuerlich abzugsfähigen Anlagenabschreibung und Betriebskosten sehr gering oder sogar negativ ausfallen, ist auch der KV-Beitrag darauf mit 7,3% (+ ca. 0,55% Zusatzbeitrag) sehr gering.

  • GKV (freiwillig versichert – Stand 2019): Hier verhält es sich wie bei den Pflichtversicherten, nur dass der zusätzliche KV-Beitrag auf den steuerlichen PV-Gewinn mit 14,0% + Zusatzbeitrag (ca. 1,1%) höher ausfällt.

 

Quellen: §226 + §248 SGB V, www.krankenkassen.de 

 

 

Unverbindliches Beispiel mit Annahmen für zusätzliche KV-Beiträge im Rentenalter wegen PV-Anlagenbetrieb:

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9,9 kWp PV-Anlage mit 10 kWh Batteriespeicher und 4.500 kWh Hausverbrauch im Rentnerhaushalt.

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  • 9.200 kWh Stromproduktion p.a., davon 3.375 kWh Eigenverbrauch, 5.825 kWh vergütungsfähige Überschuss-einspeisung ins öffentliche Netz (mit z.B. 0,10 € je kWh)

  • Einnahmen nach steuerlicher Betrachtung (p.a.):

    • 583 € EEG-Einspeisevergütung (5.825 kWh x 0,10 €)

    • 675 € Wert des Eigenverbrauchs/unentgeltliche Wertabgabe (3.375 kWh x 0,20 €)

  • Abzüglich Ausgaben (p.a.):

    • 1.250 € Abschreibung – AfA (Annahme: 25.000 € Anlagenkaufpreis netto x 5%)

    • 70 € Anlagen-Versicherung

  • Steuerlicher Verlust aus PV-Gewerbebetrieb: 62 €

  • Kein Mehrbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Selbst bei einem steuerlichen PV-Gewinn von 500 € p.a. – wenn z.B. der Stromspeicher steuerlich nicht abschreibbar wäre – würde der Krankenkassenmehrbeitrag nur ca. 39,40 € bzw. ca. 75,50 € pro Jahr betragen

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Die hier gemachten Angaben beruhen auf nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten Recherchen in Gesetzestexten, im Internet und nach telefonischer Rücksprache mit einer gesetzlichen Krankenversicherung. Wir können für die Vollständigkeit und Richtigkeit nicht garantieren, sodass wir Ihnen ausdrücklich empfehlen, sich vor dem Anlagenkauf bei Ihrem Steuerberater und/oder Ihrer Krankenversicherungsgesellschaft zu informieren.

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